Rechtsgebiete

Technische Erfindungen und die hiermit verbundene Innovation sind ein elementarer Bestandteil des wissenschaftlichen und damit gesellschaftlichen Fortschritts. Entsprechende Ideen zu patentieren und dadurch zu schützen – sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – ist daher eine wichtige Aufgabe. Mit unserer Dienstleistung betreuen wir Sie bei allen Anliegen rund um das komplexe und sensible Gebiet des Patentrechts. Im Sinne der gegebenen Rechtslage beraten Sie bei der Patentanmeldung und -verwaltung. Dies umfasst beispielsweise auch die Übertragung von Lizenzen. Zudem helfen wir Ihnen dabei, Ihren durch das Patent gewährleisteten Schutz vor widerrechtlicher Verwertung durchzusetzen. Dies ist ebenso auf einer zivil- wie auf strafrechtlichen Ebene möglich.

Das Gebrauchsmusterrecht stellt ein eigenes Schutzrecht für technische Erfindungen dar. Aufgrund der Parallelen zum Patentrecht trägt es auch die Bezeichnung „kleines Patent“. Der Unterschied ist formaler Natur und zeigt sich bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters. Im Gegensatz zum Patent genügt hier eine formale Prüfung und Registrierung. Das Gebrauchsmuster ist eine sinnvolle Ergänzung zum Patentschutz. Es lässt sich beispielsweise nach der Genehmigung eines Patents oder während eines laufenden Verfahrens zur Patenterteilung anmelden. Wir klären gerne alle Ihre Fragen zum Thema Gebrauchsmusterrecht. Bei Bedarf erläutern wir Ihnen auch die näheren Zusammenhänge beziehungsweise Anwendungsmöglichkeiten, die in Verbindung mit dem Patentrecht bestehen.

Marken sind ein wichtiger Bestandteil der Identität und Repräsentation von Unternehmen und Produkten. Sie zu pflegen und zu schützen bildet daher einen zentralen Baustein wirtschaftlichen Erfolges. Wir vertreten und beraten Sie rund um das Thema Markenrecht. Ob ein spezielles Anliegen oder die Planung einer langfristigen Strategie, lassen Sie uns miteinander sprechen.
Somit haben Sie Möglichkeit, das Beste aus Ihrer Marke herauszuholen. Wir unterstützen Sie bei deren Anmeldung, dem Management sowie der Durchsetzung gegen Markenrechtsverletzungen. Zudem begleiten wir die Verwertung mittels Lizenzierung. Unsere Betreuung für Ihre Marke erfolgt auf nationaler und europaweiter Ebene. Gerne klären wir diesbezügliche Details mit Ihnen ab.

Welchen großen Beitrag ein Design für den wirtschaftlichen Erfolg leistet, zeigt sich bei großen und global agierenden Marken. Einzigartige Designs bilden ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal und sind wichtig bei der Planung geschäftlicher Strategien. Das Designrecht hilft Ihnen dabei, diesen Bestandteil Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu schützen. Dieser Designschutz lässt sich individuell auf Ihr Unternehmen und die Märkte, auf denen Sie agieren möchten, abstimmen. Jedes diesbezügliche Rechtsanliegen erfordert daher eine maßgeschneiderte Strategie. Wir unterstützen Sie dabei, diese zu finden und gezielt ebenso kurz- wie langfristig umzusetzen. Selbstverständlich klären wir offene Fragen rund um das Designrecht und wie Sie sich dieses zunutze machen können.

Konkurrenz belebt, wie es so schön heißt, das Geschäft. Doch im unternehmerischen Wettbewerb bestehen rechtliche Grenzen, die durch das Wettbewerbsrecht festgelegt sind. Sie dienen dem Schutz der Unternehmen vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen. Wir unterstützen Sie bezüglich des Wettbewerbsrechts auf zwei Ebenen. Zum einen übernehmen wir Ihre Verteidigung im Fall wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zum anderen helfen wir Ihnen, sich gegen eine Verletzung des fairen Wettbewerbs zu schützen. In beiden Fällen planen wir gemeinsam sorgfältig die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Grundlage der bestehenden Rechtslage. So erhalten Sie in jedem Fall die notwendige und individuell angepasste rechtliche Vertretung. Kontaktieren Sie uns für weitere Details.

Lizenzverträge regeln die Vergabe von Nutzungsrechten von Patenten und Technologien an Dritte. Sie werden mit dem Inhaber des gewerblichen Schutzrechts geschlossen. Das ist beispielsweise bei Patenten der Fall. Unabhängig von Ihrer Position unterstützen wir Sie dabei, einen solchen Vertrag zufriedenstellend für beide Seiten aufzusetzen. Wir erklären Ihnen, welche Feinheiten es dabei zu beachten gilt. Denn Lizenzen lassen sich mit unterschiedlichen Bedingungen beziehungsweise Einschränkungen vergeben. Zudem gilt es, die erforderlichen Lizenzgebühren zu bestimmen. Daher ist es unerlässlich, den vertraglichen Rahmen für die Lizenzvergabe minutiös festzulegen. So lässt sich bestimmen, welche Haftungen für beide Parteien und daraus resultierenden Rechte und Pflichten bestehen.

Eine gute Zusammenarbeit ist viel wert, sie rechtlich abzusichern ebenso. Erfolgreiche Partnerschaften bilden einen wichtigen Bestandteil geschäftlicher Tätigkeiten. Dies gilt für Geschäftspartner ebenso wie für Unternehmen und Kunden. Je nach Größe eines Unternehmens kann eine Zusammenarbeit nur mit einer Handvoll oder zahlreichen Partnern bestehen. Umso wichtiger ist es, diese vertraglich festzuhalten. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir setzen für Sie die geeigneten Verträge auf und kümmern uns darum, Sie im Falle einer Nichteinhaltung zu vertreten. Gemeinsam planen wir die erforderlichen rechtlichen Schritte. Gerne können Sie sich mit diesbezüglichen Fragen und Anliegen an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.

Ein Schutzrechteportfolio umfasst alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte eines Unternehmens. Ein solches Portfolio aufzubauen, ist daher in vielerlei Hinsicht ratsam. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, ein solches Schutzrechteportfolio zu bewerten. Dabei spezialisieren wir uns insbesondere auf dessen Relevanz beim Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen. Im Zuge einer gründlichen Bewertung stehen unter anderem folgende Fragen an: Welche Schutzrechte bestehen? Ist eine Erweiterung des Portfolios sinnvoll beziehungsweise wirtschaftlich erstrebenswert? Was gilt es beim Erwerb neuer Schutzrechte zu beachten? Eine Bewertung hat in erster Linie eine präventive Funktion. Sie soll die bestehende Rechtslage klären und vor Abmahnungen bewahren.

Due Diligence ist die verkürzte Bezeichnung für die Due-Diligence-Prüfung. Sie bezeichnet eine umfassende Überprüfung eines Unternehmens. Dies bezieht sich auf rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse. Somit lässt sich der Kauf eines Unternehmens sorgfältig abwägen. Wir unterstützen Sie als externer Berater dabei, die Due-Diligence-Prüfung durchzuführen. Somit können Sie alle etwaigen mit dem Unternehmenskauf einhergehenden Risiken detailliert einschätzen. Sollten Ihnen bestimmte Aspekte Sorge bereiten, können wir uns gerne darauf konzentrieren. Wir arbeiten grundsätzlich sehr sorgfältig und auf Basis der zur Verfügung stehenden Unternehmensunterlagen und -daten. Kontaktieren Sie uns und wir sprechen unsere Beteiligung an der Due-Diligence-Prüfung mit Ihnen ab.

Das Recht an einer Arbeitnehmererfindung legt das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) fest. Es bestimmt das Recht eines Arbeitgebers, eine Diensterfindung für sich in Anspruch zu nehmen, also wirtschaftlich zu verwerten. Gleichzeitig bestehen für Arbeitnehmer Rechte bezüglich Ihrer Erfindungen. So sind Sie zwar zu einer Patentanmeldung und einer Meldung an den Arbeitgeber verpflichtet, besitzen aber Anspruch auf Vergütung. Hier kommen meist viele Fragen auf, die sich insbesondere auf ein potenzielles oder eintretendes Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen. An dieser Stelle sind wir für Sie da. Wir klären die rechtliche Lage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies richtet sich gleichermaßen an Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

Existierende Schutzrechte sind ein sinnvolles Instrument, um bestehende Rechte durchzusetzen. Doch sie bergen auch das Risiko, unwissentlich verletzt zu werden. Somit herrscht viel Unsicherheit bezüglich bestehender Schutzrechte und den aus Verletzungen resultierenden Konsequenzen. Wir erstellen für Sie ganz nach Bedarf ein individuelles Gutachten zur Frage der Rechtsbeständigkeit und der Verletzung von Schutzrechten. Dies beinhaltet umfassende, sorgfältige Schutzrechts- und Rechtsbestandsanalysen. Diese ermöglichen es, eine realistische Bewertung abzugeben und ein fachgerechtes Gutachten zu erstellen. Somit lässt sich klären, wie rechtsbeständig ein bestehendes Schutzrecht ist. Zudem lassen sich die Wahrscheinlichkeit einschätzen, gegen ein bestehendes Schutzrecht zu verstoßen und die daraus resultierenden Konsequenzen verdeutlichen.

Bestehende Schutzrechte sind für Unternehmen eine wichtige Absicherung. Doch diese garantiert keine vollständige Sicherheit. Schutzrechtsverletzungen können wissentlich oder unwissentlich begangen werden. Dies zwingt Sie zum Handeln, um Ihre bestehenden Rechte zu wahren und auch weiterhin durchzusetzen. Hierfür haben Sie mit uns den richtigen Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Schutzrechte gegen Dritte zu verteidigen und durchzusetzen. Dafür bestimmen wir zunächst, inwiefern eine Verletzung vorliegt und welche rechtlichen Schritte daraus resultieren. Auf dieser Grundlage sind wir dazu bereit, Sie außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten. Wir besprechen ausführlich mit Ihnen, welche Strategie in Ihrem individuellen Fall angemessen ist.

Das Kartellrecht soll die Bildung wirtschaftlicher Kartelle unterbinden. Welche Bestimmungen damit einhergehen, ist für den deutschen Rechtsraum im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegt (GWB). Das Kartellrecht betrifft diverse Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung. Bei Unternehmen, die auf europäischer Ebene agieren, gilt neben dem GWB auch das europäische, von nationalen Wettbewerbsbehörden durchgesetzte Kartellrecht. Für Unternehmen ist es wichtig, über ein sogenanntes Compliance Management System zu verfügen. Dies dient der Prävention kartellrechtlicher Verstöße und damit dem Verhängen empfindlicher Bußgelder und Sanktionen. Wir beraten Sie umfassend zum Kartellrecht. So können Sie uns beispielsweise dann hinzuziehen, wenn Sie Ihr Compliance Management System auf potenzielle Schwachstellen prüfen möchten.

Rechtliche Konflikte müssen nicht immer in einen umfassenden Rechtsstreit beziehungsweise eine gerichtliche Auseinandersetzung ausarten. Mediation kann dabei helfen, bestehende Streitigkeiten zu entschärfen. Sie ist ein freiwilliges Verfahren und dient dem konstruktiven Umgang und der Beilegung von Streitfragen. Ziehen Sie ein solches Vorgehen in Erwägung, stehen wir Ihnen als Vermittler gerne zur Verfügung. Dabei kann es sich um unterschiedliche Rechtsbelange handeln. Entsprechend führen wir vorab ein Gespräch bezüglich des Anliegens durch, um die Rahmenbedingungen festzulegen. Gerne erläutern wir Ihnen den Ablauf einer Mediation. Somit können Sie die Vorteile dieses Verfahrens individuell für sich abwägen. Konfliktentschärfung und -lösung stehen immer im Fokus.